Im Juli 2013 wurde bei der Stadt Wolfratshausen ein Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einkaufszentrums östlich der Bahnlinie S 7 für das sogenannte Kraft-Areal eingereicht. Im Nachgang hat die Stadt Wolfratshausen im Jahr 2014 das Entwicklungskonzept Handel und Versorgung erstellt, um einer verträglichen und zukunftsorientierten Entwicklung des Einzelhandels im innerstädtischen Bereich den Weg zu ebnen und die zukünftige Entscheidungsfindung zu städte-baulichen Entwicklungen und Nutzungen in den betrachteten Bereichen zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund stellte die Stadt Wolfratshausen 2018 den Bebauungsplan Nr. 83 auf, der mit der Festsetzung „Sondergebiet Einkaufzentrum“ eine weitgehend auf Einzelhandelsnutzung ausgerichtete Entwicklung des Kraft-Areales (SO Einkaufszentrum mit Entwicklung des sogenannten Loisach-Centers) verfolgte. In der im Jahr 2018 durchgeführten frühzeitigen Bürger- und Träger-beteiligung wurden erhebliche Einwände gegen die Planung vorgebracht, die im Wesentlichen die Größe und Einbindung des Baukörpers, die mit der Ausrichtung auf den Einzelhandel verbundene Verkehrsentwicklung sowie Befürchtungen zum Kaufkraftabfluss aus der Innenstadt betrafen.

Vor diesem Hintergrund und einer verändernden Interessenlage bei den potentiell ansiedlungs-willigen Einzelhändlern hat sich die Stadt Wolfratshausen dazu entschieden, das Konzept für den Bebauungsplan Nr. 83 anzupassen:

So zielt die hier vorliegende Planung nun darauf ab, überwiegend Wohnnutzung, welche an der Sauerlacher Straße um Einzelhandel (Lebensmittel) und um Büro- und Praxisnutzung ergänzt wird, zu etablieren. Auf diese Weise soll der Wohnungsknappheit in der Stadt Wolfratshausen entgegen-gewirkt und zugleich die Nahversorgung in zentralen Bereichen der Stadt (Innenstadt, Weidach, Teile von Nantwein und nördliches Farchet), die seit der Schließung eines Lebensmittel-geschäftes in der Marktstraße auf Geschäfte in Randlagen des Stadtgebietes beschränkt ist, verbessert werden. Darüber hinaus wird die Gesamtattraktivität des Einzelhandelsstandortes Wolf-ratshausen gesteigert und Kaufkraft vor Ort gebunden.

Gleichfalls wird mit der dargestellten Entwicklung des Areals in unmittelbarer Nachbarschaft zum Bahnhof ein Projekt in prominenter, verkehrlich gut angebundener Lage realisiert, welches zur Auf-lösung der bisherigen, städtebaulich unbefriedigenden Situation, die durch Gewerbebauten für den Baustoffhandel gekennzeichnet ist, führt. Die vorgesehenen Nutzungen und Regelungen des Bebau-ungsplanes Nr. 83 sollen dabei auch der besonderen verkehrlichen Situation, die in der unmittel-baren Nähe des vorhandenen Bahnübergangs besteht, Rechnung tragen.

Da der Planbereich bereits ein innerstädtisch bebautes Areal umfasst, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes im Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

  • Standort

    Wolfratshausen

  • Auftraggeber

    Stadt Wolfratshausen

  • Projektstand

    Planungszeitraum 2015 - 2019

  • Leistung

    Städtebaustudie
    Bebauungsplan
    LPH 1 – 3

  • Volumen

    Planungsgebiet 1,3 ha